Anfrage - Reservierung - Buchung - Bestätigung
Folgenden Ablauf wird dabei empfohlen:
- Da wir kein Hotel sind, Sie aber den Preisvorteil gern berücksichtigen, hält sich der Service in Grenzen. Bitte informieren Sie sich über Unterschiede zwischen Beiden und welche Leistungen Sie selbst zu erbringen haben. Für einen geringen Aufpreis können Sie natürlich auch nicht erbrachte Eigenleistungen finanziell ausgleichen. Was ist ein Gastaufnahmevertrag.
- Entspricht die Größe, Ausstattung, Preis, Lage, ... der möblierten Wohnung Ihren Vorstellungen, wie sind die Miet- und Zahlungsbedingungen.
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Es gilt das Prinzip des Windhundes ("first come, first served" / "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst"). Wer zuerst verbindlich bucht, kann die Wohnung bekommen.
Reservieren oder mieten Sie unter:
- telefonisch: +49 (0)3624 307265
- Mobil: +49 (0)152 2866 3720 oder
- per Mail:
Alle Unterkünfte in Haarhausen bei Arnstadt, in Ohrdruf und in Klettbach bei Erfurt sind ebenfalls hier buchbar.
Auch bei telefonischer Buchung benötigen wir Angaben zur Person.
Parken - kein Problem: Parkempfehlungen
Beachten Sie, dass nur die Endreinigung im Preis enthalten ist. Zusätzliche Reinigungen (innerhalb der Mietzeit) können vor Ort bei unseren Hauswirtschaftskräften beauftragt werden.
Ihnen geben wir anschließend mündlich oder schriftlich eine Bestätigung der Buchung mit den Hinweisen, wie die Mietzahlung zu erfolgen hat. Erst mit der vollständiger Bezahlung ist der Mietvertrag gültig und erhalten den Zugangscode für das elektronische Schloss der Hauseingangstür sowie An- und Abreiseinformationen.
Gäste (Firmen, Geschäftsreisende, etc.), die einen schriftlichen Gastaufnahmevertrag wünschen, füllen den zugesandten Vertrag aus und senden eine unterschriebene Ausfertigung an die vorbereitete Anschrift zurück. Sie bekommen per Post oder per Mail den Gastaufnahmevertrag und die Buchungsbestätigung zugesandt.
Eine Langzeitmiete ist in fast allen Wohnungen vorgesehen. Dazu wird eine gesonderte Mietvereinbarung getroffen. Ebenfalls können mehrer Wohnungen zusammen als eine Mieteinheit gebucht werden.
Der Mietvertrag zwischen Mieter und Vermieter wird in fast allen Wohnungen langfristig, d. h. länger als mindestens sechs Monate abgeschlossen. Dabei ist auf die Laufzeit des Vertrages abzustellen und nicht auf die Dauer des tatsächlichen Aufenthalts der untergebrachten Personen. Auch wenn sich der Miet- oder Pachtzins nach der tatsächlichen Belegung richtet, liegt keine kurzfristige Vermietung oder Verpachtung vor, wenn der Vertrag insgesamt über mehr als sechs Monate oder unbefristet abgeschlossen wurde. Da der Wohnraum ausschließlich langfristig überlassen wird, sind die Umsätze aus dieser Leistung nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG steuerfrei.
Mit der Buchung einer möblierten Wohnung, die zur langfristigen Vermietung vorgesehen ist, bestätigt der Mieter die langfristige Vermietung zum Zwecke des Wohnens über sechs Monate. Bitte erkundigen Sie sich vor Buchung, welche Wohnungen zur langfristigen Vermietung vorgesehen sind oder benennen die Mietabsicht in der Buchungsanfrage.
Mit einer Buchung erkennen die Gastaufnahmebedingungen an, die Vertragsbestandteil sind. Sichern Sie sich für eine mögliche Verhinderung eine Reiserücktrittsversicherung ab.
Die Abbildungen der beschriebenen Wohnungen sind veröffentlicht, um einen Einblick in den Räumen zu haben. Sie entsprechend in der Regel den aktuellen Stand. Da teilweise Möbel umgeräumt, ersetzt oder Renovierungsmaßnahmen durchgeführt werden, lässt sich ein Rechtsanspruch nicht daraus ableiten. Die beschriebenen Leistungen sind jedoch vorhanden.
Wir hoffen Sie bald bei uns begrüßen zu dürfen. Die Bereitstellung von WLAN (WiFi) sowie Telefone in verschiedenen Wohnungen ist nicht Vertragsbestandteil. Die Mitnutzung kann gestattet werden.