Ferienwohnung Ferienhaus ( nach Wikipedia, der freien Enzyklopädie)

"Unter einem Ferienhaus bzw. Ferienwohnung versteht man im Allgemeinen ein Haus/Wohnung, in dem Gäste gegen Bezahlung für einen bestimmten Zeitraum ihren Urlaub verbringen können. Normalerweise wird ein solches Haus/Wohnung ausschließlich für die temporäre Vermietung an Gäste betrieben, häufig wird es auch alleine zu diesem Zweck gebaut.

In vielen Urlaubsregionen erfolgt die Vermietung nur wochenweise, wobei als Anreisetag oft der Samstag gilt; dies gilt insbesondere für Ferienhäuser in Urlaubsanlagen. Zu den normalen Mietkosten pro Tag können auch weitere Nebenkosten für Endreinigung, Wasser und Strom oder Bettwäsche und Handtücher hinzukommen. "

Die Ferienwohnung ist eine eigenständig funktionierende komplett eingerichtete Wohneinheit mit mehr und weniger Komfort in unterschiedlichen Größen in denen man sich wie zu Hause fühlen soll.

Die Vorteile von Ferienwohnungen liegen klar auf der Hand. In Hotels, Pensionen, Gasthöfen, Motels, .. ist man bestimmte Regeln und feste Essenszeiten gebunden. Die Verpflegung muss oft teuer als Halb- oder Vollpension dazu gebucht werden, da eine Selbstversorgung nicht gewollt ist. In der Ferienwohnung versorgt man sich meist selbst, hat ähnliche Möglichkeiten wie im eigenen Haushalt oder man besucht Gastronomin, die das knappe Urlaubsbudget eben hergeben kann, also eine ganz individuelle Gestaltung des Urlaubes oder Aufenthaltes. Hier gibt es keine Hinweise über sparsamen Verbrauch von Wasser, Energie und Wärme.

Für Familien mit Kindern, aber auch mehrere Familien gemeinsam sind Ferienwohnungen bestens geeignet. Dort können Kinder auch mal etwas lauter sein, sich frei und ungezwungen bewegen und müssen dabei nicht auf zahlreiche Hausregeln achten. Vor allem kann man auch kommen und gehen wann man möchte.

Es wird also eine fertige Wohnung angeboten, die so behandelt werden sollte, wie die Eigene. Gern wird bei der Abreise dies vergessen. Alles sollte so sein, wie man sie bei der Anreise vorgefunden hat. Dazu gehört, dass die Wohnung aufgeräumt ist, besenrein, das Geschirr gereinigt am vorgesehenen Platz. Die Endreinigung ist dafür nicht vorgesehen, denn sie enthält nur die Feinreinigung der Sanitäranlagen und Räume und bei uns das Beziehen der Betten für die neuen Gäste.

Der günstige Preis ist nur möglich, da Sie ein Teil der Leistungen selbst erbringen wie eben Grundreinigung, Mülltrennung und deren Entsorgung. Der Preis wurde so kalkuliert, dass ein haushaltsüblicher Verbrauch von Wasser(*1) und Energie entsteht, also ein sparsamer Umgang wie im eigenen Haushalt.

Bitte beachten Sie also die Check-Out-Liste der Ferienwohnung. Sollten Sie nicht bereit sein, diese Leistungen zu erbringen, übernimmt unsere Reinigungskraft gern diese Tätigkeiten für den beschriebenen Unkostenbeitrag.

Die Unterbringung, auch eine kurzzeitige Mitnahme von Haustieren wie Hunde, Katzen, Vögel, Meerschweinchen usw. ist im gesamten Ferienhaus nicht gestattet. Durch zunehmende eigene Allergieprobleme aber auch der Mieter tolerieren wir Verstöße gegen die Hausordnung nicht. Der Verursacher übernimmt die Kosten einer Spezialreinigung aller betretenen Räume. Die Mitnahme von Haustieren begründet eine sofortige Beendigung des Mietvertrages.

Haushaltsüblicher Verbrauch:

In Deutschland wird der Durchschnittsverbrauch mit 83 Liter Wasser wie folgt beschrieben (Nicht berücksichtigt wurde Wäsche waschen (15 Liter) und Garten):

Somit sehen wir einen Verbrauch über 100 Liter /Person/Nacht als bereits überdurchschnittlich an und können den Verbrauch über 100l/P/N in Rechnung stellen. Wer gern täglich ein Vollbad nimmt, sich stundenlang unter fließendem Wasser duscht oder jeden Teller einzeln unter fließendem Wasser abspült, sollte sich für eine verbrauchsabhängige Miete entscheiden. Im konkreten Fall würde der Mietpreis sich um 1 Euro / Person / Nacht reduzieren und der Kubikmeter Kaltwasser mit 7 Euro und Warmwasser mit 24 Euro in Rechnung gestellt werden. Alle Wohnungen haben eigene Wasseruhren. Wir empfehlen Vielverbraucher vor Mietbeginn sich die Zählerstände zu notieren, um ggf. Streitigkeiten über Mengenverbrauch auszuschließen.

Wir als Vermieter schreiten erst dann ein (berechnen Mehrverbrauch), wenn die Verhältnismäßigkeit weit überschritten wurde. Mit dieser Feststellung wird beiderseitig der aktuelle Zählerstand festgestellt und wird zur Berechnung des Mehrverbrauches ab diesem Zeitpunkt verwendet.

* * *

Heizung:

Dauerlüfter während der Heizperiode, häufig auch bei voll geöffneter Heizung hat nichts mit "haushaltsüblichen Verbrauch" zu tun. Sinnvoll ist eine Stoßlüftung bei geschlossener Heizung - etwa 10 ... 15 Minuten bei voll geöffneten Fenstern. Beachten Sie die Hinweise zum sorgsamen Umgang im AGB.

Normale Raumtemperaturen sind in Wohnzimmern 20...22°C, in Bädern 21...23°C und in Schlafzimmern 16...18°C.

Stellen wir in den Wohnungen während der Heizperiode Raumtemperaturen über 22°C fest, berechnen wir einen "Mietaufschlag-Zusatzheizung" bzw. bei in Betrieb genommenen Heizkörper mit geöffnete Fenster fest, berechnen wir einen doppelten "Mietaufschlag-Zusatzheizung".

* * *

Energie:

In unseren Ferienwohnungen wird als Obergrenze des durchschnittlichen Verbrauchs mit 1,5 kWh / Person und Nacht festgelegt.
Nach Verlassen der Wohnung sind alle Lichter zu löschen. Während der Nutzung sind nicht benötigte Energieverbraucher (z.B. verbliebene Ladegerät für Mobiltelefon ohne Ladevorgang, ...) auszuschalten. Das Betreiben von energieintensiven Ladegeräten (auch Laptops und vergleichbar) und anderen elektrischen Geräten (auch Stand-by-Geräte) des Mieters und Vermieters sind bei Abwesenheit und nachts stromlos zu stellen. Das Betreiben von Großverbrauchern an Energie (über 1 kWh) wie Heizlüfter, Stand-PC im Dauerbetrieb ist
nicht eigenmächtig gestattet und ist bei Betrieb mit dem Vermieter abzustimmen. Eine Pauschale kann entsprechend des Verbrauches ausgehandelt werden. So setzen wir 0,50 Euro / kWh an. Mieter, die sich für eine verbrauchsabhängige Miete entscheiden, reduziert sich der Mietpreis sich um 0,30 Euro / Person / Nacht.
Wir empfehlen Vielverbraucher vor Mietbeginn sich die Zählerstände zu notieren, um ggf. Streitigkeiten über Mengenverbrauch auszuschließen. So sehen wir einen Verbrauch über 1,6 kWh /Person/Nacht als bereits überdurchschnittlich an und
können den Verbrauch über 1,5 kWh /P/N in Rechnung stellen.

Denken Sie auch an die Vereisung des Gefrierfaches im Kühlschrank und enteisen Sie dieses regelmäßig fachgerecht. Dies kann zum Dauerbetrieb des Kühlvorganges im Kühlschrank führen.

Wir als Vermieter schreiten erst dann ein (berechnen Mehrverbrauch), wenn die Verhältnismäßigkeit weit überschritten wurde. Mit dieser Feststellung wird beiderseitig der aktuelle Zählerstand festgestellt und wird zur Berechnung des Mehrverbrauches ab diesem Zeitpunkt verwendet.

* * *


Zurück